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KG, 28.11.1991 - 12 U 7197/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 13.04.2000 - 12 U 7999/97
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger; …
Auch der vom Senat am 5. November 1981 (VerkMitt. 1982, 36 f. Nr. 40) entschiedene Fall lag so, dass das Mitverschulden des Fußgängers gravierender als dasjenige des Kraftfahrers war; unter Berücksichtigung der Betriebsgefahr kam der Senat zu einer hälftigen Haftung (ebenso der 22. Zivilsenat des Kammergerichts, VerkMitt. 1992, 27 Nr. 30; Senat, Urteil vom 28. November 1991 -12 U 7197/90 -). - KG, 26.10.1992 - 12 U 4806/91 Das Gebot des Fahrens auf Sicht nach § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 StVO findet für den Autofahrer dort seine Grenze, wo sich ein Hindernis bei Annäherung noch nicht auf der Fahrbahn befindet, sondern plötzlich von der Seite in seine Fahrspur gerät und erst dadurch den Anhalteweg verkürzt (BGH NJW 1974, 31; Senatsurteile vom 3. Juli 1989 - 12 U 4151/88 -, 20. Juni 1991 - 12 U 785/90 -, 25. November 1991 - 12 U 2501/90 und 28. November 1991 - 12 U 7197/90 - sowie in VersR 1972, 104, 105).